BDA-Vertrauensanwälte

BDA-Vertrauensanwälte
Freiberufliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die die Rechtsberatungsstelle aufgrund ihrer besonderen Qualifikation als Vertrauensanwälte berufen hat, beraten Architektinnen und Architekten BDA in allen Fragen, die ihre Berufsausübung betreffen. Das Beratungsspektrum umfasst insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung, des Architektenhonorars, des Gesellschaftsrechts, des Arbeits- und Sozialrechts, des Versicherungs- und Schadensersatzrechts sowie des öffentlichen Baurechts. Die Vertrauensanwälte geben mündliche und schriftliche Auskünfte, erarbeiten Rechtsgutachten und vertreten BDA-Mitglieder in Gerichtsverfahren. Jedes BDA-Mitglied kann unabhängig von Wohnsitz und Landesverbandszugehörigkeit einen Vertrauensanwalt seiner Wahl beauftragen.

Welche rechtlichen Herausforderungen stellen sich der Architektenschaft? Neben den täglichen Herausforderungen der Vergabe und Vertragsgestaltung, einer haftungssicheren Organisation und Dokumentation sowie der Durchsetzung zumindest des gesetzlichen Mindesthonorars der HOAI erscheinen die drohende rechtliche Erosion der HOAI sowie die rechtssichere Öffnung für neue Planungsinstrumente und –abläufe (Stichwort BIM) zu den besonderen Herausforderungen.

Aktuelle Beiträge von Vertrauensanwälten

Vertrauensanwalt in Rheinland-Pfalz

RA Dr. Franz-Peter Gallois
GTK Rechtsanwälte
Dr.  Gallois,  Trinkl & Kollegen
Rheinstraße 4N
Fort Malakoff Passage
55116 Mainz
Tel. 06131. 20 47 880
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